REACH
(Registration Evaluation Authorisation of Chemicals)
Die europäische REACH Verordnung (Z.B. 1907/2006) zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe trat am 1. Juni 2007 in Kraft. Diese neue Regelung soll einen hohen Schutz und Sicherheit für die menschliche Gesundheit und die Umwelt gewährleisten. Die Implementierung der Bestimmungen dieser Regelung sind eine Richtlinie mit dem Grundsatz der Verhütung. Die Regelung spezifiziert unter anderem die Registrierung jener Materialien, die bereits innerhalb der Europäischen Gemeinschaft mit Tonnage-abhängigen Übergangsstichtagen vermarktet werden. Eine Vorbedingung für die Befolgung solcher Stichtage ist die Vor-Registrierung dieser Materialien im Zeitraum ab dem 1. Juni bis 1. Dezember 2008. In Bezug auf alle Fragen hinsichtlich der Implementierung dieser Regelung innerhalb unserer Firma, können Sie jederzeit mit den Fachleuten unserer REACH-Mannschaft unter der folgenden email Adresse in Kontakt treten: [email protected]